Zum Inhalt springen

AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yeah Energy GmbH für den Verkauf und Lieferung von Produkten und das Erbringen von Leistungen wie Installation und Inbetriebnahme an und mit den Produkten

Stand: Mai 2024
Version 1.2

1 Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der YEAH Energy GmbH („Yeah“) regeln den Verkauf der durch die Yeah angebotenen Produkte sowie das Erbringen der durch die Yeah im Zusammenhang mit diesen Produkten angebotenen Leistungen.

1.2
Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen bestimmen sich, in nachfolgender Reihenfolge, aus (i) einem etwaig zwischen der Yeah und dem Kunden geschlossenen Einzelvertrag mit Anlagen; (ii) dem Angebot, der Bestellung und der dazugehörigen Auftragsbestätigung; (iii) ergänzenden Leistungsbeschreibungen, einschließlich auch etwaig herausgegebener Bedienungsanleitungen und technischer Spezifikationen; (iv) diesen AGB; und (v) den gesetzlichen Bestimmungen.

1.3
Die AGB gelten sowohl für Kunden die Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind, als auch für Kunden, die Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.

1.4
Die nachstehenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Yeah und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Diese AGB gelten auch dann, wenn Yeah in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

2 Angebote, Vertragsschluss & Vertragsgegenstand

2.1
Die Angebote der Yeah, gleich ob mündlich oder schriftlich, sind freibleibend und unverbindlich. Nicht bindend sind insbesondere auch Angaben in Broschüren, Prospekten, Anzeigen, Online-Medien und sonstigen, durch die Yeah veröffentlichten Werbematerialien. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.

2.2
Die Angebote und/oder Aktionsangebote auf der Website der Yeah und mit ihr verbundenen Unternehmen stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für das jeweilige Produkt.

2.3
Die durch den Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrags sowie ggf. eines Dienst- oder Werkvertrags mit der Yeah für die Montage und Inbetriebnahme der Produkte.

2.4
Die Yeah ist berechtigt, ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrags innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Eingang durch Auftragsbestätigung und/oder Rechnungsstellung anzunehmen. Der Auftragsannahme gleich ist die Versendung der Rechnung.

2.5
Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung näher bezeichneten Produkte sowie die sich aus dieser ergebenden Dienst- und Werkleistungen.

2.6
Die Annahme der Bestellung durch die Yeah erfolgt vorbehaltlich der technischen Realisierbarkeit des Projekts beim Kunden und, im Falle des Anschlusses von Produkten an das Netz, die erfolgreiche Netzverträglichkeitsprüfung durch den jeweils zuständigen Netzbetreiber.

2.7
Ist das gewünschte Produkt nicht verfügbar, wird die Yeah den Kunden hierüber unverzüglich informieren und ggf. ein Ersatzangebot unterbreiten. Soweit der Kunden das ersatzweise angebotene Produkte nicht wünscht, bzw. ein Ersatzprodukt nicht angeboten werden kann, steht den Parteien ein Sonderrücktrittsrecht zu und die Yeah hat etwaig durch den Kunden geleistete Anzahlungen unverzüglich an diesen zu erstatten.

3 Leistungen der Yeah

3.1
Das Leistungsangebot der Yeah umfasst (i) die Lieferung von Photovoltaik-Anlagen („PV-Anlage“), einschließlich der PV-Module, der für den Betrieb erforderlichen Wechselrichter, der für die Montage erforderlichen Unterkonstruktion und dem AC-Solarkabel; (ii) die Montage und Installation der PV-Anlage einschließlich Wechselrichter und Wechselstromanschluss; (iii) die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems; und (iv) die Lieferung und Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Die jeweils durch den Kunden im Einzelnen gebuchten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Bestellung und der Auftragsbestätigung

3.2
Yeah verpflichtet sich, die bestellten Anlagen mangelfrei zu liefern und eine fachgerechte Montage der jeweiligen Anlage gemäß dem Vorhaben vorzunehmen.

3.3
Die im Lieferumfang enthaltene Unterkonstruktion der PV-Anlage ist ein handelsübliches Produkt mit einer angemessenen Qualität eines anerkannten Herstellers. Die Lieferung eines bestimmten Fabrikats ist nicht vereinbart und nicht geschuldet.

3.4
Die Yeah macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass aufgrund der weltweiten Lieferprobleme, insbesondere auch bei PV-Anlagen, aktuell die Lieferung eines bestimmten Fabrikats von PV-Modulen oder anderer Teile und Komponenten für PV-Anlagen nicht zugesichert werden kann. Die Lieferung eines anderen Fabrikats berechtigt dann nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn es sich hierbei um Produkte anerkannter Hersteller handelt, die gleichen oder sehr ähnlichen Qualitätsanforderungen unterliegen und vergleichbare Garantien für ihre Produkte einräumen, wie die Hersteller der ursprünglich genannten Fabrikate.

3.5
Die mit der durch die Yeah angebotenen Gerüstpauschale abgegoltenen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Soweit darüberhinausgehende Gerüste und Hilfsmittel für den Aufbau und die Montage der Anlagen erforderlich sind, werden diese gesondert berechnet.

3.6
Die Yeah bereitet bzgl. der PV-Anlage die Netzanfrage vor und übermittelt diese an den zuständigen Netzbetreiber. Ebenso obliegt der Yeah die Anmeldung und Fertigmeldung der Anlagen bei dem zuständigen Netzbetreiber. Nicht Gegenstand der durch die Yeah zu erbringenden Leistungen ist das Setzen des Zweirichtungszählers. Diese Leistung ist durch den zuständigen Netzbetreiber auszuführen.

3.7
Soweit nicht explizit durch den Kunden gesondert beauftragt sind die Neuinstallation oder Erweiterung eines Zählerschranks, Anpassung der vorhandenen Elektroinstallation im Haus des Kunden, Herstellen eines Internetanschlusses und Bereitstellen der für den Internetanschluss erforderlichen Geräte wie z.B. einen Router und die Abstimmung mit den Anbietern der Telekommunikationsleistungen nicht Gegenstand des durch die Yeah angebotenen Leistungsumfangs. Auf die Mitwirkungsleistungen des Kunden gem. Ziff. 5.2 wird verwiesen.

3.8
Die Leistung der PV-Anlage wird durch die Anzahl und die Leistung der verwendeten Module bestimmt. Die Leistung der installierten PV-Anlage kann daher sowohl höher als auch niedriger ausfallen als in der Bestellung angegeben. Die in der Bestellung angegebene Leistung und der Preis beziehen sich ausschließlich auf die Anzahl der Module und deren jeweilige Nennleistung, wie sie sich aus dem durch den Hersteller der Module herausgegebenen technischen Datenblatt ergeben.

3.9
Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen oder die Nennleistung des Speicher-Systems nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet die Yeah diese gesondert zu vergütenden Mehrleistungen im Rahmen eines Nachtragsangebots an.

4 Sonderrücktrittsrechte der Parteien

4.1
Die Yeah kann ohne Anspruch des Kunden auf Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten, wenn Dachaufbauten, Dachkonstruktion, Dachstuhl, Dachziegel und/oder die Statik des Bauwerks nicht den technischen Voraussetzungen an die Montage einer PV-Anlage entsprechen, oder sonst technische und/oder regulatorische Einschränkungen vorliegen, welche der Montage und/oder dem Betrieb der beauftragten Produkte entgegenstehen und welche trotz Mahnung durch Yeah nicht binnen 4 (vier) Wochen nach Mitteilung fachgerecht durch den Kunden behoben werden.

4.2
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, soweit er diesen unter dem Vorbehalt einer Finanzierungszusage durch Dritte schließt und der Dritte die Finanzierung nicht übernimmt. Auf Verlangen hat der Kunden der Yeah einen Nachweis der zurückgewiesenen Finanzierungsanfrage vorzulegen.

5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1
Soweit nicht Gegenstand der Beauftragung stellt der Kunde einen Zählerschrank gem. den jeweils aktuellen Anforderungen nach VDE/TAB Standard zur Verfügung. Ist Liefergegenstand eine Ladestation, hat der Kunde eine 63 A Absicherung am Hausanschlusskasten und eine 50 A Zählervorsicherung auf eigene Kosten bereitzustellen. Der Kunde hat eine stabile Internetverbindung zur Verfügung zu stellen, welche die sich aus Angebot und Bestellung ergebende Upload/Download Leistung zur Verfügung stellt. Weitere technische Anforderungen, welche durch den Kunden zur Verfügung zu stellen sind, können sich aus Angebot und Auftragsbestätigung ergeben.

5.2
Der Kunde hat auf eigene Kosten die für die Verbindung der Anlagen mit dem Internet erforderlichen

Anschlüsse und Geräte bereitzustellen. Bis zum vereinbarten Montagetermin hat der Kunde insbesondere auf eigene Kosten eine feste, mit dem Router verbundene Netzwerkleitung am Standort des Stromspeichers bzw. des Wechselrichters bereitzustellen. Die Anlagen werden durch die Yeah unter Verwendung eines störungsfreien Netzwerk-Switchs mit dem Netzwerk verbunden. Ist eine durch den Kunden vorbereitete Netzwerkleitung am vereinbarten Montagetermin nicht vorhanden, wird die Yeah lose Netzwerkkabel verlegen, um die erforderliche Verbindung zwischen dem Router und dem Stromspeicher bzw. Wechselrichter herzustellen. Eine Verlegung der Netzwerkkabel in Kabelrohren bzw. Kabelkanälen ist durch die Yeah nicht geschuldet. Dem Kunden steht es frei, die durch die Yeah lose verlegten Netzwerkkabel auf eigene Kosten nach dem Montagetermin fest in Kabelrohre bzw. Kabelkanäle zu verlegen bzw. verlegen zu lassen.

5.3
Soweit erforderlich, stellt der Kunde der Yeah vor Beginn der Ausführung der Montage eine angemessene Anzahl von Dachziegeln bzw. Firstziegeln zur Verfügung, damit die Yeah Ziegel, die ggf. bei der Montage beschädigt werden, ersetzen kann. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

5.4
Bei der Montage einer PV-Anlage obliegt dem Kunden die Bereitstellung der Dimensionierung, Auslegung und Anpassung eines Schneefangs.

5.5
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn, d.h. insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge) sichergestellt ist und die Dachflächen unverbaut sind. Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, der Yeah unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsfläche zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass Baustoffe auf der Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten dort fachgerecht gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

5.6
Soweit durch den Netzbetreiber gefordert, hat der Kunde die für die Abgabe der Anmeldung und Fertigmeldung der Anlagen erforderlichen Erklärungen abzugeben und hierfür vorbereitete Formulare ggf. zu unterzeichnen.

5.7
Die Yeah macht darauf aufmerksam, dass die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage bundesweit nicht einheitlich geregelt sind. Die Yeah kann den Kunden daher lediglich auf mögliche Genehmigungsvorbehalte hinweisen. Zu den Leistungen der Yeah zählt jedoch ausdrücklich nicht die Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Montage einer PV-Anlage, einschließlich der jeweils geltenden denkmal- oder brandschutzrechtlichen Bestimmungen sowie weiteren baurechtlichen Anforderungen nach den anwendbaren landesrechtlichen oder örtlichen Bestimmungen.

5.8
Der Kunde ist für die Bereitstellung der jeweils aktuellen und anwendbaren (bau)rechtlichen Anforderungen verantwortlich, die die Installation der Anlage voraussetzt.

5.9
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Einrichtung der Solaranlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor dem Beginn der Installation der Anlage einzuholen, soweit diese notwendig sind. Dies gilt nicht, soweit Yeah und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Die Vollmachtserteilung allein stellt noch keine ausdrückliche Vereinbarung dar.

5.10
Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude, worauf sich das Vorhaben bezieht, die Anlage tragen kann und er das betreffende Gebäude auf dessen Eignung, insbesondere die Tragfähigkeit des Daches, für die Installation einer solchen Anlage mittels Auftrag eines entsprechenden Fachmanns (Baustatiker) auf eigene Kosten auf Standsicherheit überprüft. Die Funktionstüchtigkeit einer ggf. bauseits vorhandenen Blitzschutz- und Überspannungsschutztechnik wird vorausgesetzt. Weiterhin muss im Gebäude ein Schutzpotentialausgleich in Form einer Haupterdungsschiene vorhanden sein. Dies gilt jeweils nicht, soweit Yeah und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

5.11
Der Kunde erklärt außerdem, dass das Gebäude, auf dem die Anlage installiert werden soll, in seinem Eigentum steht oder er eine anderweitige Berechtigung zum Vertragsschluss hinsichtlich der Installation einer PV-Anlage für dieses Gebäudes besitzt.

6 Preise & Zahlungsbedingungen

6.1
Soweit nicht abweichend geregelt, ist die Yeah 14 Tage ab Angebotsdatum an die im Angebot enthaltenen Preise gebunden. Im Übrigen ergeben sich die vertragsgegenständlichen Konditionen aus der Bestellung und der Auftragsbestätigung.

6.2
Soweit der Kunde ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, sind die im Angebot angegebenen Preise inkl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer; ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB verstehen sich die Preise zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

6.3
Leistungen, die nicht Gegenstand der Bestellung und der Auftragsbestätigung sind oder hiervon abweichen, werden gesondert zu den jeweils geltenden und durch die Yeah bekanntgegebenen Bedingungen abgerechnet.

6.4
Soweit nicht abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise „ab Lager“, einschließlich einer üblichen Verpackung, exklusive Fracht, Zoll, Versicherung, Montage und sonstiger Nebenkosten. Diese Positionen werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6.5
Die Preise verstehen sich rein netto und sind zahlbar ohne Abzüge, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.

6.6
Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die geschuldete Vergütung wie folgt zur Zahlung durch den Kunden fällig: Bei Leistungserbringung in einem bestehenden Bauwerk sind 30% des Rechnungsbetrags am Tag der Auftragserteilung und 40% des Rechnungsbetrags am Tag der Lieferung der Solarmodule fällig. Die restlichen 30% sind am Tag der Fertigstellung fällig.

6.7
Die Zahlungen gem. vorstehendem Absatz sind sofort nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses auf das Konto der Yeah anzuweisen.

6.8
Im Falle des Verzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist die Yeah berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.9
Befindet sich der Kunde in Verzug, oder bestehen begründeten Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit, sind alle offenen Rechnungen der Yeah sofort zur Zahlung fällig.

6.10
Schuldbefreiende Zahlungen des Kunden können ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto durch die Yeah geleistet werden.

7 Aufrechnung & Zurückbehaltungsrecht

7.1
Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten sind oder durch die Yeah anerkannt wurden.

7.2
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

8 Lieferung

8.1
Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform, wobei E-Mail ausreichend ist, wenn die Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung üblicherweise auf elektronischem Wege kommunizieren.

8.2
In der Bestellung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.

8.3
Schriftlich bestätigte Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager der Yeah verlassen hat. Gleiches gilt, wenn die Ware ohne Verschulden der Yeah nicht rechtzeitig versendet, aber die Versandbereitschaft mitgeteilt werden kann. Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden der Yeah verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle Schäden und Mehrkosten.

8.4
Der Beginn der durch die Yeah angegebenen Lieferfrist setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Klärung aller technischen Fragen voraus.

8.5
Die Yeah ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

8.6
Wird die Yeah trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch höhere Gewalt, insbesondere durch Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen bzw. Verfügungen, eine Pandemie, kriegerische Handlungen, etc.), auch wenn diese bei Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten, gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird für die Yeah in diesen Fällen die Lieferung der Leistung unmöglich, wird die Yeah von ihren Leistungspflichten befreit. Ein Schadenersatzanspruch für den Kunden entsteht hierdurch nicht.

8.7
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Yeah berechtigt, sich den hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzen zu lassen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

8.8
Wird bei einem verbindlichen Liefertermin die Lieferung durch Verschulden der Yeah verspätet ausgeführt und erleidet der Kunde einen Verspätungsschaden, kann er frühestens für die Zeit nach Ablauf der von ihm zu setzenden Nachfrist von mindestens 3 (drei) Wochen eine Verzugsentschädigung in Höhe des von ihm nachzuweisenden, im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens verlangen, maximal jedoch für jede volle Woche nach Ablauf der Nachfrist 0,5 % und höchstens 3 % des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in Gebrauch genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz nur insoweit, als dass sie sich auf atypische und nicht vorhersehbare Schäden bezieht.

9 Versand & Gefahrenübergang

9.1
Der Versand erfolgt nach Wahl durch die Yeah transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteams). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt die YEAH.

9.2
Die Lieferung ist durch den Kunden bei Übernahme auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind im Übergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Die Yeah ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.

9.3
Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr auf diesen über. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über, wenn dieser sich in Annahmeverzug befindet.

10 Übergabe & Abnahme der Anlagen

10.1
Die Übergabe und Abnahme der Anlagen erfolgt nach erfolgreicher Montage und Inbetriebnahme durch die Yeah. Die Parteien führen eine förmliche Abnahme durch. Diese wird durch die Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls durch den Kunden einerseits und den Vertreter der Yeah, bzw. den durch die Yeah ggf. beauftragten Subunternehmer andererseits abgeschlossen.

10.2
Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme der Leistungen nicht verweigern. Ein unwesentlicher Mangel im Sinne dieser Vorschrift ist ein Mangel, der den Einsatz der Anlagen zu ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht einschränkt, sowie auch keine Folgeschäden an bestehenden Geräten und Installationen des Kunden befürchten lässt.

10.3
Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen nicht innerhalb einer durch die Yeah gesetzten, angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde hierzu verpflichtet ist.

10.4
Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlagen vorbehaltlos in Gebrauch genommen hat.

11 Gewerbliche Schutzrechte | Softwarenutzung

11.1
Die Yeah bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch die Yeah angefertigt wurden. Sie dürfen ohne die Genehmigung der Yeah Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch die Yeah sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.

11.2
Das Nutzungsrecht gilt ausschließlich in Bezug auf den Liefergegenstand, mit welchem die Software ausgeliefert wird. Eine isolierte Nutzung der Software bzw. eine Nutzung in Verbindung mit anderen Geräten und Produkten ist dem Kunden nicht gestattet.

12 Gewährleistung, Mangelhaftung, Haftungsbeschränkung & Prüfpflichten

12.1
Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Kalkulationen, Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Informationen stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien dar. Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantien müssen gesondert schriftlich vereinbart werden.

12.2
Die Yeah behält sich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und Gestaltung, sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorhergehende Ankündigungen durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.

12.3
Ist der Kunde Unternehmer, hat er seinen gesetzlichen Rügeobliegenheitsverpflichtungen gem. § 377 HGB nachzukommen. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt (1) ein Jahr.

12.4
Ist der Kunde Verbraucher, hat er Mängelrügen wegen unvollständiger Lieferung und sonstiger, offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 (zehn) Werktagen nach Lieferung bzw. binnen 3 (drei) Werktagen nach erfolgter Abnahme gegenüber der Yeah anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 (fünf) Jahre.

12.5
Im Fall eines Mangels wird die Yeah die Nacherfüllung durch Nachbesserung vornehmen. Sollte diese fehlschlagen, erfolgt die Mangelbeseitigung durch Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen oder unmöglich, wenn sich nicht aus der Art der Sache, des Mangels oder den Umständen etwas anderes ergibt.

12.6
Ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder verweigert die Yeah die Nacherfüllung insgesamt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

12.7
Soweit die Hersteller verwendeter Komponenten und Anlagen (z.B. Photovoltaik-Module, Wechselrichter, Speichersystem, Ladestation, etc.) Leistungs- und Produktgarantien gewähren, richten sich die Ansprüche des Kunden aus diesen Garantien nach den Garantiebestimmungen des Herstellers und sind durch den Kunden unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.

12.8
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Yeah die Nacherfüllung verweigert hat. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

12.9
Eine weitergehende Haftung ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Die Yeah haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.

12.10
Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Geschäftsführer, der Angestellten, der Arbeitnehmer, der Mitarbeiter, der Vertreter und der Erfüllungsgehilfen der Yeah.

12.11
Eine durch die Yeah erstellte Potentialanalyse stellt lediglich eine grobe Schätzung des wirtschaftlichen Potentials und erreichbaren Autarkiegrads der durch die Yeah angebotenen Anlagen und Systeme dar. Es dient ausschließlich der Orientierung. Die Yeah macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Analyse auf einer Vielzahl von Rahmenbedingungen (z.B. Stromertrag, laufende Betriebskosten, Eigenverbrauch, gesetzliche Rahmenbedingungen z.B. für Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), die erzielbare Vergütung durch den Handel mit THG-Quoten oder für den Handel mit Flexibilitäten) basiert, die die Yeah nicht beeinflussen kann und die sich im Laufe der Nutzungsdauer stark verändern können. Die Potentialanalyse bzw. das Angebot beinhaltet daher ausdrücklich keine Zusage bzgl. einer Wirtschaftlichkeit oder Amortisation einer Anlage, zu erzielender Einkünfte oder eines erreichbaren Autarkiegrads.

13 Eigentumsvorbehalt

13.1
Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung zwischen der Yeah und dem Kunden offenen Forderungen das Eigentum der Yeah. Besteht ein Kontokorrentverhältnis behält sich die Yeah das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus anerkannten Salden vor.

13.2
Jede Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für die Yeah. Erfolgt diese mit fremden, nicht der Yeah gehörenden Sachen, oder wird die Vorbehaltsware mit solchen fremden Sachen untrennbar verbunden, erwirbt die Yeah das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zu den fremden Sachen; für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Erfolgt eine Verbindung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, überträgt der Kunde der Yeah anteilsmäßig Miteigentum.

13.3
Dem Kunden ist eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware vor Erwerb des Eigentums an der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zwangspfändungen und sonstigen Beeinträchtigungen der Eigentümerinteressen auf das Eigentum der Yeah an der Vorbehaltsware hinzuweisen und die Yeah hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

13.4
In den Fällen von Ziff. 6.8 ist die Yeah nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist von zwei (2) Wochen berechtigt, die Vorbehaltsware unter Ausschluss etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Kunden zurückzunehmen; in den Fällen von Ziff. 13.2 ist die Yeah zur Rücknahme im Verhältnis der Miteigentumsanteile berechtigt.

13.5
Nach Rücknahme und vorheriger Androhung ist die Yeah zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, abzüglich angemessener Verwertungskosten.

13.6
Ein Rücktritt vom Einzelvertrag ist dazu nicht erforderlich. Auch stellen Herausgabeverlangen, Rücknahme, Androhung oder Verwertung keinen Rücktritt vom Kaufvertrag dar

13.7
Soweit der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist, ist der Kunde berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt der Yeah jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der der Yeah zustehenden Forderung ab, die ihm aus dem Wiederverkauf gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne, oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Yeah, diese Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Yeah verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellungen vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann die Yeah verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

14 Datenschutz

14.1
Die Yeah verarbeitet die durch den Kunden im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags mitgeteilten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Markt- und Messlokations-ID, Daten zum Stromverbrauch und der Stromerzeugung) vertraulich und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze und Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist die Yeah Energy GmbH, Grellstraße 10H, 10409 Berlin, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer, Daniel Thomas. Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist zu erreichen über Grellstraße 10H, 10409 Berlin, Deutschland, E-Mail: hello@yeahenergy.com

14.2
Die Yeah verarbeitet die Daten des Kunden in Durchführung des Vertrags oder vorvertraglicher Pflichten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.

14.3
Der Kunde wird die Yeah Änderungen seiner im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsdurchführung bekanntgegebenen Daten unverzüglich bekanntgeben.

14.4
Die Yeah bedient sich bei Erbringen der Vertragsleistungen ggf Dienstleister. Soweit in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten an Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen weitergeleitet werden, oder diese Unternehmen im Auftrag der Yeah personenbezogene Daten verarbeiten, hat die Yeah mit diesen Unternehmen den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung von Daten (Art. 28 DS-GVO) geschlossen. Soweit der Dienstleister in einem Land ansässig ist, für welches kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vorliegt, erfolgt die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der durch die Europäische Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln.

14.5
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Korrektur zu verlangen sowie der Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist. Darüber hinaus hat der Kunde das Recht, die Löschung der Daten zu verlangen, soweit diese nicht für die Durchführung des Vertrags benötigt werden. Dem Kunden steht das Recht auf Datenübertragung und ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung zu. Wenn der Kunde die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eingeschränkt haben möchte, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung des Kunden oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder ein Profiling erfolgen nicht.

14.6
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Speicherung entfällt. Soweit nicht bereits zuvor durch den Kunden begehrt, werden die erhobenen Daten nach Beendigung der zwischen der Yeah und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, soweit die erhobenen Daten nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder der Durchsetzung weitergehender Ansprüche erhalten bleiben müssen.

14.7
Alle Informationswünsche des Kunden sind – unter möglichst genauer Angabe der Frage – an den Datenschutzbeauftragten der YEAH Energy GmbH, Grellstraße 10H, 10409 Berlin, E-Mail: hello@yeahenergy.com, zu richten. die Yeah wird die Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten und versuchen, bestehende Bedenken auszuräumen. Weiter können Kunden Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Yeah ist der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstraße 219, 10969 Berlin, E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de Tel: +49 30 13889-0.

15 Online-Kommunikation

15.1
Erfolgt der Vertragsschluss zwischen der Yeah und dem Kunden elektronisch, erfolgt auch die weitere Kommunikation zwischen den Parteien in dem rechtlich zulässigen Umfang ausschließlich elektronisch. Der Kunde erhält sämtliche, im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags zu übermittelnden Nachrichten und Informationen, an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse.

15.2
Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrags die technischen Voraussetzungen (z.B. erreichbare E-Mail-Adresse) für die Online-Kommunikation zu schaffen und deren Erreichbarkeit sicherzustellen.

15.3
Die Yeah macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Umstellung von elektronischer Kommunikation auf Papierform nicht, oder aber nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand möglich ist. Soweit der Kunde auf Papierform besteht und Yeah hierzu nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet ist, hat er daher die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

16 Widerrufsrecht

16.1
Widerrufsrecht

Wenn Sie diesen Vertrag über unsere Website oder bei sich zuhause abgeschlossen haben, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Frist ist eine eindeutige Erklärung (z.B. schriftlich via Brief oder Fax, via Mail oder auch telefonisch) gegenüber der Yeah dahingehend erforderlich, dass der Vertrag widerrufen werden soll. Für einen Widerruf in Textform kann das auf unserer Website zugängliche Widerrufsformular verwendet werden. Sie können anstelle des Musters auch eine eigene eindeutige Erklärung uns gegenüber abgeben. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, oder, bei der Lieferung von Waren, ab dem Tag, an dem Sie, oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben bzw. hat. Soweit die Waren nach ihren besonderen Anforderungen und Spezifikationen erstellt worden sind, verweisen wir ausdrücklich auf Ziff. 16.4 dieser Widerrufsbelehrung. Bei Vorliegen der dort näher genannten Voraussetzungen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: YEAH Energy GmbH, Grellstraße 10H, 10409 Berlin, E-Mail: hello@yeahenergy.com, Tel.: +49 30 228 072 71

16.2
Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Mitteilung über Ihren Widerruf zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen keinerlei Entgelt. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie müssen erhaltene Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an uns zurücksenden oder uns übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren müssen Sie nur dann aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.

16.3
Erhaltene Dienstleistungen

Soweit die Yeah aufgrund Ihres Wunsches bereits während des Laufs der Widerrufsfrist Dienstleistungen erbringt, haben Sie hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen die dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung Ihres Widerrufsrechts bezüglich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

16.4
Ausschluss und Erlöschen des Widerrufsrechts

Vorstehendes Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die bestellten Waren nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich war, oder die Waren eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vollständig erfüllt wurde, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

17 Streitbeilegungsverfahren

17.1
Die Yeah nimmt nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teil.

17.2
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

18 Subunternehmer

Die Yeah ist berechtigt, zur Leistungserbringung im eigenen Ermessen Subunternehmer einzusetzen. Soweit in diesen AGB oder der Bestellung die Yeah als Erbringer der Leistungen genannt wird, umfasst dieses auch das Erbringen der Leistungen durch etwaige Subunternehmer.

19 Schlussbestimmungen

19.1
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne des § 126 b BGB. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Textformklausel.

19.2
Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (Convention of Contracts for the International Sales of Goods, CISG).

19.3
Gerichtsstand ist der Sitz der jeweils beklagten Partei.

19.4
Die AGB dürfen dann geändert werden, wenn eine oder mehrere der in ihnen enthaltenen Klauseln durch eine Gesetzesänderung oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil unwirksam geworden sind oder unwirksam zu werden drohen und eine Veränderung zu einer nicht unbedeutenden Störung der durch den Kunden und die Yeah bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage – insbesondere im Hinblick auf Leistung und Gegenleistung – führt, die nicht durch die Anwendung einer gesetzlichen Regelung ausgeglichen werden kann. Geändert werden können dabei jeweils nur diejenigen Bestimmungen, deren Änderung im Sinne diese Bestimmung notwendig ist. Durch die geänderte Bestimmung darf der Kunden nicht wesentlich benachteiligt werden.

19.5
Die Yeah wird den Kunden auf die Änderung der Bedingung rechtzeitig in Textform hinweisen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht innerhalb von 6 (sechs) Wochen in Textform widersprochen wird.

19.6
Bei Änderung der AGB durch die Yeah steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Die Yeah wird den Eingang der Kündigung unverzüglich in Textform bestätigen.